AGB

Die SIRIUS Hundepension übernimmt die Unterbringung und Versorgung von Pensionstieren nach bestem Wissen und Können. Die Tiere werden artgerecht gehalten und nach den Wünschen der Halter verpflegt. Unser Tierarzt steht im Notfall in der Nähe zur Verfügung und ist routinemäßig meistens einmal in der Woche in unserer Anlage, wo wir über einen eigenen Behandlungsraum verfügen und hier auch kleine OP’s durchführen lassen können. Dies erspart im Notfall unnötige Transportwege für Ihr Tier.

Der Halter / Besitzer des Tieres ist verpflichtet, uns von Unarten seines Tieres (Raufer, bissig, Kletterer, läufig, usw.) oder vorhandenen Krankheiten in Kenntnis zu setzen. Geschieht dies nicht, ist die SIRIUS- Hundepension von jeglicher Haftung befreit und Schäden an Dritten oder fremden Tieren gehen zu Lasten des Halters, es sei denn, uns trifft ein grob fahrlässiges Verschulden. Bei auftretender Krankheit oder anderen Symptomen sind wir berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Tierhalters zu ergreifen. Mit der Unterschrift auf diesem Vertrag beauftragen Sie unseren Tierarzt Dr. med. vet. H. Sattelmair oder die Tierarztpraxis von Dr. Andreas Fürstenberg Ihr Tier bei Bedarf zu behandeln. Sollten im Anschluss an eine Behandlung Probleme auftreten, wenn das Tier wieder bei Ihnen ist, so weisen wir auf die Nachbehandlungsmöglichkeit unseres Tierarztes hin. Die Sirius Hundepension übernimmt keine Rechnungen anderer Tierarztpraxen, die nicht durch uns beauftragt wurden.

Sie sind verpflichtet uns mitzuteilen, wenn ihr Tier zum Zeitpunkt der Unterbringung unter Medikamenten steht oder Medikamente hier weiter benötigt. Dies ist in jedem Fall schriftlich im Vertrag festzuhalten.

Im Falle eines Tierverlustes haftet die SIRIUS - Hundepension aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen bis zu einer maximalen Höhe von € 500,00.

Wird die vertraglich vereinbarte Pensionsdauer überschritten, ohne dass der Tierhalter wegen einer Verlängerung Vorsorge trifft oder ist er trotz Mahnung mit vereinbarten Zahlungen im Verzug, gibt er somit sein Eigentum an dem Tier auf und wir übergeben nach Ablauf von sieben Tagen das Tier einer amtlichen Tiersammelstelle zur Weitervermittlung. Verendet ein Tier während des Aufenthaltes – aus welchen Gründen auch immer – hier, so erklären Sie sich mit ihrer Unterschrift unter dem umseitigen Vertrag damit einverstanden, dass ihr Tier einer pathologischen Untersuchung zugeführt wird. Eine Aushändigung des Tierkörpers ist dann nicht mehr möglich. Eine Einäscherung wäre in diesem Fall jedoch möglich.

Jede Ansammlung von Tieren aus unterschiedlichen Haltungsbedingungen stellt zusammen mit der Trennung des Tieres von der Familie ein erhöhtes, gesundheitliches Risiko dar. Wir können nicht für Erkrankungen oder Verletzungen der Pensionstiere haften, sofern uns keine nachgewiesene Schuld trifft. Grundsätzlich nehmen wir nur Tiere in Pension, die einen ausreichenden und gültigen Impfschutz haben. Dies schützt alle Pensionsgäste gleichermaßen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir diesbezüglich keine Ausnahmen machen.

Der Impfschutz des Pensionstieres muss mindestens 4 Wochen bestehen und darf nicht älter als ein Jahr sein. Sollte Ihr Tierarzt einen Impfstoff verwenden, der länger gültig ist, benötigen wir hierüber eine Bescheinigung. Folgende Impfungen sind mindestens erforderlich: Tollwut, Parvovirose, Leptospirose, Staupe, Zwingerhusten und ansteckende Leberentzündung (Hepatitis). Der Impfpass ist bei Abgabe des Tieres mitzubringen und verbleibt in der Pension, solange das Tier hier Gast ist.

Wenn Sie mehrere Hunde in Pension geben, können diese in einer oder in mehreren Anlagen untergebracht werden. Die Unterbringung in einer gemeinsamen Anlage geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung der Halter. Wir behalten uns das Recht vor, Hunde von einem Halter, welche zusammen in eine Anlage gekommen sind, ggf. zu trennen, wenn Probleme durch Krankheit, Raufereien, Läufigkeit, etc. zu erwarten sind.

Kein Halter hat den Anspruch auf einen bestimmten Pensionsplatz bzw. eine bestimmte Anlage. Wird das oder die Tier/e vor Beendigung der vertraglich vereinbarten Pensionszeit abgeholt, oder später als gebucht gebracht, kann keine Erstattung von Tagessätzen verlangt werden, da der Platz voll für den vereinbarten Zeitraum von uns reserviert wurde. Bitte geben Sie Ihrem Tier eine Decke, Körbchen, Spielsachen oder ähnliches mit, Dinge also an die das Tier gewöhnt ist, in der zunächst nicht vertrauten Umgebung der Tierpension. Schäden an diesen Gegenständen - auch wenn diese durch andere Pensionsgäste verursacht wurden - werden von uns jedoch nicht ersetzt.

Grundsätzlich ist es für Ihren Hund besser, wenn er sein gewohntes Futter bei uns weiter bekommt. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit Futter von uns zu bekommen.

Zum Schluss noch eine Info: Auch wir finden es nicht sehr schön, wenn ein Tier auf Fliesen oder Beton untergebracht ist und Sie sehen, dass wir unsere eigenen Hunde auch nicht so halten. Für einen Tierpensionsbetrieb muss jedoch Sauberkeit und Hygiene an erster Stelle stehen, damit durch den oft wechselnden Tierbestand Krankheiten und Seuchen vermieden werden.

Nach jedem Wechsel werden die Anlagen von den Mitarbeitern sorgsam gereinigt und desinfiziert. Sollten Sie dennoch nicht wollen, dass Ihr Tier in einer betonierten Anlage untergebracht wird, so haben wir zwei Anlagen mit Naturboden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass diese Anlagen von uns nur bedingt gereinigt und desinfiziert werden können.