Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SIRIUS Hundepension
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Pensionsvertrages.
Die Sirius - Hundepension übernimmt die Verwahrung der eingelieferten Tiere nach bestem Wissen und Können. Die Tiere werden sachgemäß gehalten und verpflegt. Ein Tierarzt steht im Notfall in der Nähe zur Verfügung. Der Eigentümer/Halter ist verpflichtet, uns von Untugenden seines Tieres (Raufer, Bissigkeit usw.) oder vorhandenen Krankheiten in Kenntnis zu setzen. Geschieht dies nicht, ist die Sirus-Hundepension von der Haftung befreit und Schäden an Dritten oder fremden Tieren gehen zu Lasten des Halters; es sei den, uns trifft ein Verschulden wegen grober Fahrlässigkeit. Bei auftretender Krankheit sind wir berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Tierhalters zu ergreifen. Im Falle eines Tierverlustes haftet die Sirius-Hundepension aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen bis zu einer Höhe von 500.- Euro. Wird die vertraglich vereinbarte Pensionsdauer überschritten, ohne das der Tierhalter wegen einer Verlängerung Vorsorge trifft, übergeben wir nach Ablauf von sieben Tagen das Tier einer amtlichen Tiersammelstelle.
Jede Ansammlung von Tieren aus unterschiedlichen Haltungsbedingungen stellt zusammen mit der Trennung des Tieres von der Familie ein erhöhtes gesundheitliches Risiko dar. Wir können nicht für Erkrankungen oder Verletzungen der Pensionstiere haften. Erforderliche Behandlungen werden von den Tierärzten in nächster Nähe auf Kosten des Tierhalters vorgenommen.
Der Impfschutz des Pensionstieres muß min. 4 Wochen bestehen und darf nicht älter als ein Jahr sein. Folgende Impfungen sind mindestens erforderlich: Tollwut, Parvovirose, Leptospirose, Staube und ansteckende Leberentzündung. Der Impfpass ist bei Abgabe des Tieres mitzubringen. Dies ist zwingend erforderlich.
Sollten Sie mehrere Hunde in Pension geben, können diese in einer oder in zwei Plätzen untergebracht werden. Die Unterbringung in einer Box geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung. Wir behalten uns das Recht vor, Hunde eines Halters, welche zusammen einen Pensionsplatz haben ggf. zu trennen, wenn Probleme zu erwarten sind. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Pensionsplatz (Box/Zwinger).
Wird der oder die Hund/e vor Beendigung der vereinbarten Pensionszeit abgeholt, kann keine Erstattung von Tagessätzen verlangt werden, da der Platz für die vereinbarte Zeit reserviert wurde. Bitte geben Sie Ihrem Tier eine Decke, Spielzeug oder ähnliches mit, also Dinge an die das Tier gewöhnt ist. Schäden an diesen Gegenständen werden von uns nicht ersetzt. Grundsätzlich ist es für Ihren Hund besser wenn er sein gewohntes Fressen bei uns weiter bekommt. Da wir nicht alle verschiedenen Futtersorten lagern können, ist es ratsam wenn Sie eigenes Futter mitbringen. Ihr Hund braucht daurch keine unnötige Futterumstellung mitzumachen.
Und noch eine wichtige Info: Auch wir finden es für ein Tier nicht sehr schön, auf Beton oder Fliesen untergebracht zu sein. Um jedoch die Tiere vor Ausbruch und vor allem vor Krankheiten zu schützen, ist diese Art der Haltung am Sichersten. Nach jeder Pension werden Boxen und Ausläufe von uns gereinigt und desinfiziert. Dies wäre bei einer Sandbodenhaltung nicht so gründlich möglich.
Sirius - Hundepension Stand April. 2003
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